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Touristik Centrale Mainz

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Reisebedingungen für PauschalreisenReisebedingungen für Pauschalreisen

Reisebedingungen für Pauschalreisen

Allgemeine Reisebedingungen
der Touristik Centrale Mainz (TCM) /Verkehrsverein Mainz e.V.

1. Anmeldung, Abschluss des Reisevertrags
1.1. Mit Ihrer schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen
Reiseanmeldung bieten Sie der TCM den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an.
1.2. 1.2. Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Reisebestätigung der TCM zustande.
1.3 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot unsererseits vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklären.

2. Bezahlung
2.1. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und nach Übergabe eines Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises zu leisten.
2.2. Für vermittelte Eintrittskarten ist mit der Anzahlung der gesamte Kartenpreis fällig.
2.3. Die Zahlung des restlichen Reisepreises wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig.
2.4. Es wird darauf hingewiesen, dass ohne vollständige
Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen bzw. Inanspruchnahme der Reiseleistung besteht.
2.5. Bei Scheckzahlung bzw. Überweisungen aus dem Ausland erhöht sich der Rechnungsbetrag um die jeweils gültige Bankgebühr.
2.6.  Abweichend der Regelung in Ziffer 2.1. entfällt die Verpflichtung zur Übergabe eines Sicherungsscheins, falls die Pauschalreise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75,- € pro Person nicht übersteigt.

3. Leistungen
3.1. Unsere Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reisebestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt unter Maßgabe sämtlicher im Prospekt enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
3.2. Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3.3. Die in diesem Katalog angegebenen Preise sind nicht kommissionsfähig und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

4. Leistungs- und Preisänderung
4.1. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen in dem Umfang zu ändern, wie die sachlichen Gründe das Ausmaß der Preisänderung rechtfertigen, sofern zwischen dem Zugang der Reisebestätigung bei Ihnen und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.
4.2. Im Falle einer nachteiligen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen vor Reiseantritt, in Kenntnis setzen.
4.3. Falls Preiserhöhungen 5% übersteigen, sind Sie berechtigt, ohne Gebühren innerhalb von 10 Tagen vom Reisevertrag zurückzutreten.

5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der TCM. In Ihrem Interesse und zur Vermeidung von Irrtümern empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, so kann die TCM angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen erheben. Bei der Berechnung des Ersatzes werden mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt.
5.3. Die Rücktrittspauschalen betragen pro Person und bezogen auf den Reisepreis:
bis 31 Tage vor Anreise:          10%
30 bis 15 Tage vor Anreise:     20%
14 bis 7 Tage vor Anreise:       50%
6 bis 2 Tag vor Anreise:           80%
Ab dem ersten Tag vor
Reisebeginn und bei
Nichtanreise                           100%
5.4. Eine Umbuchung (Änderung des Termins, der Unterkunft, etc.) gilt als Stornierung und unterliegt den oben genannten Rücktrittsbedingungen.
5.5. Verbindlich bestellte und gekaufte Eintrittskarten können nicht zurückgenommen werden und werden dem Besteller in jedem Fall berechnet. 

6. Rücktritt und Kündigung durch TCM
Die TCM kann ohne Einhaltung einer Frist vom Reisevertrag zurücktreten, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung unsererseits stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.
Kündigt TCM, so behält sich TCM den Anspruch auf den Reisepreis vor, muss jedoch den Wert der ersparten  Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die TCM aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der TCM von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

7. Aufhebung des Vertrags aufgrund außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die TCM als auch der Kunde den Reisevertrag kündigen. Bei Kündigung des Reisevertrags erhebt die TCM für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung.

8. Haftung
Die TCM haftet nicht für Reisemängel, die auf Umständen beruhen, die TCM nicht zu vertreten hat.

9. Haftungsbeschränkung
9.1. Die vertragliche Haftung der TCM ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:
a) soweit ein dem Reisenden entstandener Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit TCM für einen, dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2. TCM haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Schifffahrten, etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
9.3. Ein Schadensersatzanspruch gegen TCM ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

10. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche aufgrund Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich bei TCM geltend gemacht werden. Die Ansprüche des Kunden verjähren nach 6 Monaten.

11. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. TCM bezahlt an Sie jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie TCM von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich zurückerstattet worden sind.

12. Gerichtsstand
Für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Reisevertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird, soweit gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand Mainz vereinbart.

13. Wirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

14. Gewährleistung
Alle Angaben in diesem Prospekt erfolgen ohne Gewähr und entsprechen dem Stand der Drucklegung (Juni 2010)

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